
Wintech Braunschweig wurde 2025 gegründet und ist ein eigentümergeführtes Unternehmen von Braunschweigern geführt – für uns Braunschweiger.
Wir legen großen Wert darauf, lokale Dienstleister und Lieferanten zu nutzen, um unsere schöne Stadt wirtschaftlich zu unterstützen und bekennen uns damit klar zur Stärkung unserer Region.
Doch was hat uns eigentlich dazu bewegt, einen Winterdienst zu gründen? Ganz einfach, es war ein Grund, den Viele umtreibt: Wir waren mit unseren Winterdiensten nicht zufrieden. Wir hatten das Gefühl, das gestreut wird, wenn es nicht nötig war und die Wege vernachlässigt wurden, wenn es starke Schneefälle gab. Und als uns Freunde von Ähnlichem berichteten, viel der „Groschen“. Wir möchten es besser machen!
Mit dieser Motivation möchten wir Ihnen anbieten, immer ein offenes Ohr für Ihre Bedürfnisse und Verbesserungswünsche zu haben und unseren Service kostengünstig und mit hoher Qualität anzubieten. Genau deshalb haben wir uns auch dazu entschieden, exklusiv nur Winterdienst anzubieten. So können wir uns die Zeit für Sie und die Vorbereitungen für die Wintersaison nehmen, die es für einen ausgezeichneten Service braucht.
Kontaktieren Sie uns noch heute über Telefon, Mail oder Whatsapp.
Wir freuen uns Sie begrüßen zu dürfen!
Wie läuft der Winterdienst ab
Wie läuft unser Winterdiensteinsatz ab?
Wir haben das Ziel, Ihre Flächen so schnell wie möglich von Schnee und Eis zu befreien. Der Start unserer Arbeiten hängt dabei vor allem vom Ende des Schneefalls ab. Erst danach kann das Zeitfenster beginnen, innerhalb dessen die Arbeiten erledigt sein müssen. Dabei ist zu beachten, dass viele verschiedene Faktoren hierbei eine Rolle spielen. Dieser Artikel erklärt Ihnen, welche das sind.
Grundlage: Die Wetterbeobachtung
Wir überwachen engmaschig mehrere meteorlogische Dienste parallel, um unsere Einsätze zeitnah und effizient planen zu können. Sobald die Ergebnisse daraus auf Schneefall oder Glätte hindeuten, wird unser Team in Einsatzbereitschaft versetzt.
Wann wird geräumt?
Einmaliger Schneefall
Schneit es einmalig, starten unsere Einsätze so früh wie möglich, konkret: sobald sicher ist, dass bald kein weiterer Schnee fällt, der erneut die geräumten Flächen bedecken würde.
Anhaltender Schneefall
Fällt dauerhaft Schnee, beginnen wir, wenn eine ausreichende Schneedecke vorhanden ist und räumen dann in Intervallen, sodass die Flächen immer wieder von Schnee und Eis befreit werden.
Wie lange dauert die Räumung?
Im Durchschnitt benötigen wir vier bis sechs Stunden, um alle Kundenobjekte zu räumen. Faktoren wie Schneemenge, Verkehrsaufkommen und Straßenzustände (z.B. Glätte durch Eisregen) beeinflussen die tatsächliche Dauer.
Wie beeinflusst der Schneefall den Räumzeitpunkt?
Schneit es über Nacht, beginnen unsere Einsätze gegen 4 Uhr. In diesen Fällen sind die meisten Flächen bis 8:00 Uhr geräumt. Hält der Schneefall länger an, verschiebt sich jedoch auch der Zeitpunkt der Räumung etwas.
Wenn der Schneefall zum Beispiel erst gegen 7:00 Uhr enden soll, ist es nicht sinnvoll, schon um 5:00 Uhr zu räumen. Unsere Teams müssten die Flächen dann wiederholt räumen, was die Einsätze unnötig verlängert und ineffizient wäre. Bei Schneefällen im Laufe des Morgens oder tagsüber blicken unsere Kunden unter Umständen auch noch nach 8:30 Uhr auf verschneite Wege. Der Grund hierfür ist jedoch kein Versagen der Dienstleistung, sondern wird von mehreren Faktoren beeinflusst. In erster Linie hängt der Zeitpunkt der Räumung vom Ende des Schneefalls ab. Einsätze am Tage sind besonders herausfordernd, denn das vom Unwetter oft verursachte Verkehrschaos in der Stadt bremst auch unsere Teams stark aus. Zudem wird die Räumung durch festgetretenen und -gefahrenen Schnee erschwert. Wie stark diese Einflussfaktoren sind, hängt immer von der jeweiligen Wetterlage ab.
Gesetzliche Vorgaben für die Schneeräumung
Braunschweigs Straßenreinigungsverordnung vom 15.11.2015 fordert […] in der Zeit von 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr, an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen von 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr […] Die Gehwege […] soweit wie möglich […] von Eis freizuhalten. […] Eine Sicherungspflicht besteht nach jedem Schneefall (https://www.braunschweig.de/leben/wohnen_energie_abfall/usbs/rechtsgrundlagen.php).
Dabei ist wichtig zu wissen, dass „nach jedem Schneefall“ als „ohne schuldhaftes Zögern“ verstanden werden kann. Gerichte interpretieren dies, bei normalem Schneefall, oft als ein Zeitfenster von fünf bis sechs Stunden nach Ende des Schneeereignisses. Bei starkem Schneefall kann sich dieser Zeitraum sogar noch verlängern. Natürlich müssen hier immer die Umstände des Einzelfalls geprüft werden.
Wir versuchen unsere Einsätze kurz vor dem Ende des Schneefalls zu starten, sodass unsere Teams die ersten Objekte erreichen, wenn die letzten Schneeflocken fallen. Da regulatorisch auch bei lange anhaltenden Schneefällen erst nach dem Ende des Schneefalls geräumt werden muss, wäre es gesetzlich zulässig bis zum Ende zu warten bevor die Räumung beginnt. Das würde aber bedeuten, dass sich zwischenzeitlich erhebliche Schneehöhen ergeben könnten. Deshalb werden wir bei anhaltenden Schneefällen unsere Räumung schon während des Schneefalls starten und in Intervallen wiederholen. Dabei müssen aber immer auch die Wetterprognosen und notwendigen Ruhephasen unserer Mitarbeiter berücksichtigt werden.
Sie sehen: Wir geben für Sie immer vollen Einsatz, um Ihre Flächen so früh wie möglich verkehrssicher zu machen, auch wenn dies nicht immer zu den in der Verordnung der Stadt genannten Uhrzeiten gelingen kann.
Blitzeis im Winter und die Herausforderungen für Winterdienste
Blitzeis ist ein besonders tückisches Wetterphänomen und stellt Verkehrsteilnehmer wie auch Winterdienste vor erhebliche Herausforderungen. Die plötzliche Bildung von spiegelglatt vereisten Straßen kann innerhalb weniger Minuten zu erheblichen Verkehrsbehinderungen und einem stark erhöhten Unfallrisiko führen. Wie Blitzeis entsteht, welche Herausforderungen es mit sich bringt und wie bei solchen Wetterlagen vorzugehen ist, erklären wir in diesem Artikel.
Blitzeis und Eisglätte
Der Begriff „Blitzeis“ ist kein meteorologischer Begriff, sondern wird im allgemeinen Sprachgebrauch genutzt. In der Meteorologie spricht man deswegen von „Eisregen“ oder „gefrierendem Regen“. Der Unterschied zwischen Eisglätte und Blitzeis liegt in der Entstehung und der Geschwindigkeit, mit der sie auftreten:
Am Boden gefrierender Regen (Blitzeis)
Häufig tritt Blitzeis auf, wenn eine Warmluftschicht über eine bodennahe Kaltluftschicht strömt. Auch wenn die Temperaturen in Bodennähe unter 0°C liegen, kann es zu Niederschlägen in Form von Regen kommen. Der aus der Warmluftschicht fallende Regen kühlt beim Auftreffen auf den kalten Boden schlagartig ab und gefriert sofort. Besonders gefährlich wird es, wenn die entstehende Eisbildung durchsichtig ist, wodurch die entstehende Glätte oft kaum zu erkennen. In diesem Fällen spricht man von „Black Ice (schwarzem Eis)“.
Gefrieren von Restnässe (Eisglätte)
Rasch abfallende Temperaturen können für eine zügige Eisbildung sorgen. Dieser Prozess dauert meist einige Stunden. Restnässe gefriert daher nicht so schnell wie am Boden gefrierender Regen.
Besondere Herausforderungen
Präzise Wettervorhersagen
Eine der größten Herausforderungen besteht darin, die Bedingungen für Blitzeis rechtzeitig vorherzusagen. Meteorologische Daten, wie Temperaturprofile in verschiedenen Höhen und Bodenbeschaffenheit, müssen kontinuierlich überwacht werden.
Kommunikation mit der Öffentlichkeit
Da Blitzeis eine besonders hohe Unfallgefahr mit sich bringt, ist eine rechtzeitige Warnung der Öffentlichkeit besonders wichtig.
Öffentliche Wetterwarnungen werden meist über Radio und Fernsehen ausgestrahlt und sind auch auf der Internetseite des DWD unter Wetterwarnungen zu finden.
Zudem sind die Warnungen auch in der Warn-App des DWD einzusehen, sowie bei besonders gefährlichen Wetterlagen auch über Warn-Apps wir Katwarn oder NINA.
Effektive Streumittel und -methoden
Blitzeis erfordert einen großen Einsatz an Streumittelen. Besonders abstumpfende Mittel sorgen nur in ausreichender Menge für einen angemessenen Schutz bei Blitzeis. Besonders effizient sind Feuchtsalz und Solestreuer.
Technologische Innovationen im Einsatz gegen Blitzeis
Moderne Technologien spielen eine immer wichtigere Rolle in der Glättebekämpfung. Sensoren an Straßenbelägen und Streufahrzeugen liefern Echtzeitdaten über Temperaturen und Feuchtigkeit. KI-gestützte Systeme können Wetterprognosen analysieren und Einsatzpläne optimieren. Zudem ermöglicht der Einsatz von Satellitendaten eine großflächige Überwachung von Wetterbedingungen.
Unser Vorgehen bei Blitzeis
Unser Vorgehen bei Blitzeis
Da wir weder technisch noch personell binnen weniger Minuten nach der Blitzeisbildung gleichzeitig bei allen Objekten Glätte beseitigen können, agieren wir bei solchen Wetterszenarien meist präventiv.
Hierfür prüft unser Wetterbeobachter engmaschig die Wettervorhersagen, um den Beginn der Eisbildung bestmöglich zu ermitteln. Daraufhin startet unsere Einsatzleitung den Einsatz so, dass alle Flächen vor Beginn der Eisbildung abgestreut sind.
Durch unseren präventiven Einsatz vor Eintreten der Glätte reduzieren wir das Unfallrisiko unseres Teams stark und beugen damit Verletzungen, unfallbedingten Tourausfällen und einem wahrscheinlichen Verkehrschaos vor. Die Streumittel können teilweise eine Schicht zwischen den Bodenbelägen und dem Eis bilden. Hierbei versuchen wir der Frostwirkung des Bodens entgegen zu wirken indem sich das Eis nicht vollständig mit dem Boden verbinden kann.
Präventive Arbeit
Streugut unter Eis
Dadurch wird das Eis anfälliger für die Tauwirkung der positiven Lufttemperaturen und zerbricht leichter bei mechanischer Belastung. Wichtig hierbei ist, dass die Streumittel großzügig ausgebracht werden. Nur dann wirken sie der schnellen Eisbildung ausreichend entgegen.
Feuchtsalz unter Eis
Flächen, die mit Feuchtsalz bedient werden, können bei geringen Niederschlagsintensitäten aufgrund des Salz- und Solefilms sogar weitestgehend eisfrei bleiben.
Fazit
Die Bekämpfung von Blitzeis erfordert ein Zusammenspiel aus präziser Wetterbeobachtung, schneller Einsatzbereitschaft und moderner Technik. Wir stehen vor der Herausforderung effiziente und effektive Maßnahmen zu ergreifen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Wettervorhersage und Winterdiensten sowie eine umfassende Öffentlichkeitsaufklärung sind entscheidend, um die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten.
Hinweis
Dieser Artikel soll – als Service Ihres Winterdienstes – nur erste Hinweise geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl er mit Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.
Endreinigung
Die Streugutentfernung ist in unsere Winterdienst-Verträge inkludiert, es sei denn, Sie vereinbaren mit uns explizit, darauf verzichten zu wollen. Die Endreinigung beinhaltet das Entfernen des Streuguts von den vertraglichen Räumflächen und erfolgt regulär nach dem Ende der Saison (31.03.).
Wie genau läuft die Endreinigung ab?
Sobald die Endreinigung startet, werden die Objekte binnen ca. 5-15 Werktagen vom Streugut befreit. Die Reinigung ist nur bei weitestgehend trockenem Wetter möglich und kann durch Regen verzögert werden. Sie findet werktags von Montag bis Freitag zu den normalen Arbeitszeiten statt. In Ausnahmefällen kann auch am Samstag gereinigt werden.
Kleine Objekte werden mit dem Besen, mittelgroße Objekte mit einer Einachser-Kehrmaschine gereinigt. Bei der Streugutentfernung wird der Großteil des Streuguts von den vertraglich vereinbarten Flächen aufgenommen.
Werden Flächen durch parkende Autos o. Ä. versperrt, können wir dort keine Reinigung durchführen. Sollten Sie einen bestimmten Tag für die Endreinigung wünschen, an dem Sie dafür sorgen möchten, dass keine Flächen zugestellt sind, bitten wir Sie, uns dies spätestens eine Woche vor Ende der der Winterdienstsaison (31.03.) mitzuteilen.
Um Beschädigungen zu vermeiden, wird zu Hindernissen, wie z.B. Fahrzeugen, ein Sicherheitsabstand von mind. 30 cm eingehalten. Ein Anspruch auf eine nachträgliche Reinigung besteht nicht.
Nach der Streugutentfernung können vereinzelt Rückstände des Streuguts übrigbleiben (z.B. in Fugen oder Beeten).
Kann Streugut wiederverwendet werden?
Leider ist es uns aktuell nicht möglich, Streugut wiederzuverwenden, weil die Kosten der Wiederaufbereitung nicht rentabel sind.
Bekomme ich Geld zurück, wenn ich selber gereinigt habe?
Eine Erstattung der Endreinigungskosten ist leider nicht möglich.
Kann auch während der Saison schon eine Streugutentfernung (Zwischenreinigung) gemacht werden?
Sollten Sie im Laufe der Saison eine Zwischenreinigung wünschen, erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot. Der Zeitpunkt der Ausführung hängt aber maßgeblich vom Wetter ab. Bei Beauftragung besprechen wir deshalb im Detail mit Ihnen, in welchem Zeitraum die Reinigung wetterbedingt erfolgen kann. Bitte beachten Sie, dass es auch nach einer Zwischenreinigung wieder zu einem Einsatz und damit dem Ausbringen von Streugut kommen kann.
Laubentfernung
Warum ist die Laubentfernung im Winter so wichtig?
Der Herbst mit seinen bunten Farben, ist für viele eine geliebte Jahreszeit. Er hat aber auch seine Herausforderungen. Hierzu zählt Laub auf Straßen und Gehwegen, was oft sehr idyllisch aussieht.
Jedoch kann das schnell zu einem ernstzunehmenden Problem werden. Daher ist es wichtig, dass Ihre Flächen vom Laub befreit werden. Denn nur so können wir eine bestmögliche Schnee- und Glättebeseitigung ausführen.
In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, warum Laub bereits vor dem Winter beseitigt werden muss und erklären, warum das auch für die Sicherheit entscheidend ist.
Laub erhöht die Rutschgefahr bei Frost
Feuchtes Laub kann für Fußgänger und Fahrzeuge bereits bei positiven Temperaturen zur Rutschfalle werden. Sobald Frost einsetzt, sollte das Laub von den Verkehrsflächen entfernt sein, um Unfälle zu vermeiden.
Denn dann gefriert das Laub und kann schnell eine glatte, vereiste Schicht auf dem Boden bilden. Zudem wirkt das Laub wie eine isolierende Schicht zwischen dem eventuell noch warmen Herbstboden und frostiger Nachtluft. Dies hat zur Folge, dass Schnee in diesen Bereichen länger liegen bleibt.
Effizientere Schneeräumung ohne Laub
Laub auf Ihren Flächen behindert die Schneeräumung, wenn sich Schnee damit vermischt. Denn dieses Gemisch ist wesentlich schwerer, was die Arbeitszeit unseres Räumpersonals stark erhöht. Zusätzlich kann es dazu kommen, dass dieses Gemisch am Boden festfriert und sich nur schwer ablösen lässt. Auch Streumaßnahmen sind dann weniger effektiv, weil das Streumaterial nicht mehr den Untergrund erreicht und so nicht mehr effektiv gegen die Glätte wirken kann.
Verantwortlichkeit der Laubentfernung
In Braunschweig ist es überwiegend der Fall, dass die Stadtreinigung bzw. die Grünpflege der Stadt die Laubentfernung übernimmt. Sollten Sie einmal feststellen, dass sich trotzdem noch viel Laub auf Ihren Gehwegen und Straßen befinden sollte, obwohl die Wintersaison (ab dem 1. November) naht, raten wir Ihnen dazu, dies über das Bürgertelefon (0531 – 4701) Braunschweig zu melden, damit Ihre Flächen für den ersten Schneefall gut vorbereitet sind.
Fazit: Prävention durch Laubentfernung steigert die Sicherheit im Winter
Die Laubentfernung schon vor Winterbeginn ist eine wichtige Maßnahme zur Unfallprävention und Verkehrssicherung, weil nasses und gefrorenes Laub auf Straßen und Gehwegen große Rutschgefahren für Fußgänger und Fahrzeuge birgt. Zusätzlich würde dies unsere Arbeit als Winterdienst erheblich erschweren. Festgefrorenes Laub kann leider von uns nicht entfernt werden. Bitte stellen Sie sicher, dass die vertraglich vereinbarten Flächen vom Laub befreit sind.
So setzen Sie als Mieter oder Eigentümer die Kosten für den Winterdienst steuerlich ab
So setzen Sie als Mieter oder Eigentümer die Kosten für den Winterdienst steuerlich ab
Wenn Sie uns als Ihren Winterdienst beauftragen, können Sie die daraus entstehenden Kosten steuerlich absetzen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie dabei vorgehen und was zu beachten ist.
Voraussetzungen für den Steuerabzug
Die Kosten, die bei der Beauftragung eines Winterdienstes entstehen, fallen unter die Kategorie der haushaltsnahen Dienstleistungen. Diese können direkt von der Steuer abgezogen werden. Es müssen jedoch einige Bedingungen erfüllt sein, damit Sie diesen Vorteil nutzen können:
➜ Bezahlung per Überweisung: Nur unbare Zahlungen werden anerkannt.
➜ Privathaushalt: Der Winterdienst muss auf Ihrem Grundstück oder den angrenzenden öffentlichen Flächen, wie dem Gehweg, stattfinden.
➜ Regelmäßige Dienstleistung: Es muss sich um wiederkehrende Arbeiten wie Schneeräumung, Streuung und Eisglättebekämpfung handeln.
Steuerlicher Vorteil
Der Staat unterstützt diese haushaltsnahen Dienstleistungen durch eine Steuerermäßigung, indem Sie 20% der Lohnkosten, jedoch maximal 4.000 Euro pro Jahr, direkt von Ihrer Einkommensteuer abziehen können. Materialkosten wie Streugut, Streusalz usw. oder Gerätekosten (z. B. Schneeschieber, Schneefräsen, Räumfahrzeuge) sind nicht absetzbar.
Was Mieter wissen sollten
Falls Sie Mieter sind und die Kosten für den Winterdienst über die Nebenkostenabrechnung auf Sie umgelegt werden, können diese Kosten ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass der Anteil der haushaltsnahen Dienstleistungen in der Abrechnung klar ausgewiesen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie Ihren Vermieter bitten, eine entsprechende Aufstellung nachzureichen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Steuererklärung
Um die Kosten für den Winterdienst in Ihrer Steuererklärung geltend zu machen, gehen Sie wie folgt vor:
➜ Rechnung bereit legen
➜ Zahlungsnachweis sichern: Stellen Sie sicher, dass die Zahlung per Überweisung oder Lastschrift erfolgt ist, und bewahren Sie den Kontoauszug auf.
➜ Eintragung in der Steuererklärung: Tragen Sie die Kosten in der Anlage „haushaltsnahe Aufwendungen“ ein.
➜ Als Mieter: Verwenden Sie den haushaltsnahen Anteil Ihrer Nebenkostenabrechnung für den Steuerabzug.
Sonderregel für Eigentümer von vermieteten Immobilien
Hier gelten andere Regeln: Die Winterdienstkosten können als Werbungskosten in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Hierdurch wird die Steuerbemessungsgrundlage gesenkt, was ebenfalls einen Steuervorteil bringt.
Fazit
Unsere Dienstleistung sorgt nicht nur für freie Wege, sondern bietet Ihnen auch Steuervorteile! Voraussetzung ist, dass Sie alle Belege und Nachweise aufbewahren und die Kosten korrekt in Ihrer Steuererklärung eintragen. Ob als Mieter oder Eigentümer – nutzen Sie die Möglichkeit, 60-80% der Kosten unserer Dienstleistung steuerlich abzusetzen und sparen Sie bares Geld!